Anerkennung der 3-jährigen Ausbildung an der Fachschule für wirtschaftliche Berufe
Laut Erlass des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sind Abschlüsse von berufsbildenden mittleren und höheren Schulen gleichzuhalten mit fachlich vergleichbaren Lehrabschlüssen gemäß § 34a BAG.
Die Ausbildung der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe ist mit 1. März 2013 gleichwertig einem Lehrabschluss in den Lehrberufen Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau und Bürokaufmann/Bürokauffrau
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